Zeigt der Arbeitnehmer offen dass er das Zwischenzeugnis nur beantragt um sich auf eine neue Stelle zu bewerben könnte dies das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf dass ein späteres Endzeugnis exakt genauso formuliert wird wie das Zwischenzeugnis - auch wenn nur ein kurzer Zeitraum seit der Ausstellung verstrichen ist. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Bei der Schlussformel des Endzeugnisses geht es in der Regel inhaltlich darum dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit zu danken und ihm für die Zukunft alles Gute zu wünschen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.