Vanessa Sproedt-Graef Managing Director der Region Mitte bei Robert Half erklärt Ihnen wie Sie in einem solchen Fall strategisch klug vorgehen ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Persönliche Verbindlichkeit: Meist eine klare Sache Aber selbst wenn aus rechtlicher Sicht nichts dagegen spricht das Gehalt nachzuverhandeln sollten Sie gründlich abwägen ob Sie das Thema tatsächlich noch einmal ansprechen. - schlecht vorbereitet: Wer nachträglich korrigieren muss hat bei der ersten Angabe offenbar einfach irgendeine Zahl genannt ohne sich gründlich über die üblichen Gehälter und den eigenen Marktwert zu informieren. Source: https://www.artikelschreiber.com/.