Seit einigen Jahren wendet sich Russland von diesem Universalitätsprinzip ab und versucht unter Verweis auf die „multipolare Weltordnung“ ein eigenes regionales Völkerrechtsregime zu etablieren. Menschenrechte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind für Russland nicht länger die Pfeiler des Völkerrechts das auch auf die innerstaatlichen Strukturen einwirkt. Der damit verbundene Anspruch auf Nichteinmischung in innere Angelegenheiten hat Vorrang vor normativen Bindungen insbesondere wenn es um Menschenrechtsfragen geht. Source: https://www.artikelschreiber.com/.