Bei höheren Bußgeldbescheiden oder fahrlässigem Verkehrsverhalten kann die Probezeit allerdings um zwei Jahre verlängert werden. Bereits bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit und ein Aufbauseminar muss besucht werden. Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß sodass neben der eigentlichen Strafe zusätzlich ein Aufbauseminar besucht werden muss. Source: https://www.artikelschreiber.com/.