Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Oralchirurg dürfen sich nur Zahnärzte nennen die nach ihrer Zulassung (Approbation) eine mindestens vierjährige ganztägige und hauptberufliche Weiterbildung mit einer abschließenden Prüfung absolviert haben. Dazu gehören zum Beispiel strahlungsarme DVT (Digitale Volumentomografie) Lasertechnik Lupenbrillen ein OP-Mikroskop und Intraoralkameras für präzise Diagnostik und Behandlung. Zur Tätigkeit des Zahnchirurgen gehört der Knochenaufbau (Augmentation) vor einer Implantation wenn zu wenig stabiler Knochen vorhanden ist um ein Implantat sicher zu verankern. Source: https://www.artikelschreiber.com/.