Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Thema Wohnfläche wird sich ausschließlich auf die Wohnflächenverordnung (WoFLV) bezogen weil nur diese für den geförderten Wohnungsbau eingesetzt wird. Denn nur so sind die Institute in der Lage Risiko und Wirtschaftlichkeit zur eine Hause/eine Wohnung zu ermitteln. Dazu gehören beispielsweise Fußbodenflächen innerhalb aufgehender Bauteile wie Fenster Türen Durchgänge und andere nischenartigen Vertiefungen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.