Durchführung: rechtliche Einordnung Bettgitter als Teil von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind nur dann statthaft wenn alle milderen Alternativen ausgeschöpft wurden. Viele Krankheitsbilder führen jedoch dazu dass der Bewohner keine zielgerichteten Bewegungen ausführen kann also etwa Lähmungen oder komatöse Zustände. Ist diese gegeben kann der Bewohner selbst (und ohne Richter) wirksam darüber entscheiden ob das Bettgitter hochgefahren werden darf. Source: https://www.artikelschreiber.com/.