Als dritte und letzte Ausnahme gelten alle Baumaßnahmen die dazu führen dass sich der Wert des Gebäudes (gegenüber dem urprünglichen Neuwert) erheblich steigert (beispielsweise wenn Sie ein 20 Jahre altes billiges Laminat durch ein hochwertiges Eichenparkett ersetzen eine neue erheblich teurere Designerküche einbauen und die Baumarktarmaturen im Bad gegen Luxusarmaturen und Waschtische austauschen). Hier einige Faustregeln wann das Finanzamt die Maßnahmen eher nicht als Reparaturkosten anerkennen wird: Durch die Baumaßnahme wird der Wohnstandard des Gebäudes so erheblich gesteigert (z. Sind mehrere Baumaßnahmen bautechnisch zusammen verknüpft ist insgesamt zu entscheiden ob Erhaltungsaufwendungen oder Herstellkosten vorliegen: Um einen Anbau errichten zu können müssen zunächst Ausbesserungsarbeiten an den bestehenden Fundamenten des Gebäudes durchgeführt werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.