Das Trustcenter bestätigt durch Zertifikate dass die Daten zu einer bestimmten Person gehören und unterrichtet den Antragsteller zum Beispiel durch die Registrierungsstelle (also Ihre IHK) über erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der digitalen Signatur. Die Registrierungsstelle - also Ihre IHK - nimmt die Anträge zur Zertifizierung auf identifiziert die Antragssteller und unterrichtet die Antragsteller über alle Fragen rund um die digitale Signatur. Um ein Rechtsgeschäft in elektronischer Form abzuschließen ist es erforderlich dass alle Beteiligten diesem Vorgehen zustimmen und über die notwendigen technische Ausstattung verfügen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.