Wird Ihnen als Unternehmer von einem anderen Betrieb Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bekommen Sie als Waren- bzw. Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Tipp Bei übergeordneten Behörden erhalten Sie rechtsverbindliche Auskünfte Lassen sich umsatzsteuerliche Fragestellungen durch keine genannten Rechtstexte lösen können Sie sich auch direkt an die Oberfinanzdirektion oder das Landesamt für Steuern wenden. Danach wird unter anderem bei den folgenden Lieferungen und Leistungen nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % fällig: - Bei Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker - Bei orthopädischen Hilfsmitteln - Bei - Bei Kunstgegenständen - Bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält - Bei schriftstellerischen Leistungen - Bei Büchern Zeitungen und Zeitschriften Bei lebenden Tieren Bei den meisten Lebensmitteln Bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Beim Personennahverkehr Tipp Praxis-Tipp zur Umsatzsteuer: Sonderregelungen für den Verkauf von Speisen Unternehmer die ihren Kunden Speisen anbieten die vor Ort an Tischen verzehrt werden können müssen für diese Speisen grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.