Kann ihm keine Schuld an dem begangenen Verbrechen oder Vergehen nachgewiesen werden so ist eine Ahndung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) nicht möglich. Um jedoch schuldhaft handeln zu können bedarf es auf Seiten des Handelnden auch der entsprechenden geistigen und moralischen Reife und Erkenntnisfähigkeit. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Strafunmündigkeit) und Täter die aufgrund einer schweren seelischen Erkrankung Bewusstseinsstörung oder Schwachsinns nicht einsichtsfähig sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.