Die Kabelgebühren wurden in den allermeisten Fälle bereits über die Mietnebenkosten bezahlt und tauchten lediglich einmal jährlich in der Abrechnung auf. Dieser regelt dann die Kabel TV-Versorgung und deckt die gewohnten freien Fernseh- und Radioprogramme ab. Notwendig wird der Wechsel durch eine Novelle im Telekommunikationsgesetz welche seit dem 1. Dezember 2021 bestand hat jedoch erst zum 30. Juni 2024 überall verbindlich wird. Source: https://www.artikelschreiber.com/.