Mit dem Visum zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 und 2 AufenthG verbessern Sie Ihre Möglichkeiten Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und einen Ihrer Qualifikation passenden Job in Deutschland zu finden. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum? Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche erfüllt werden? Source: https://www.artikelschreiber.com/.