Als Fachkraft im IT-Bereich sind Ihre Fähigkeiten in Deutschland sehr gefragt. Unabhängig von Ihrem Abschluss können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV in Deutschland erhalten. Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten als IT-Spezialist mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung erfüllt werden? Source: https://www.artikelschreiber.com/.