Lebensjahr) gesetzlich festgesetzt werden beträgt der höchstmögliche Versorgungsabschlag bei Antragsruhestand aufgrund Schwerbehinderung weiterhin 108 vom Hundert Dasselbe gilt für die Fälle von Dienstunfähigkeit die nicht auf einem Dienstunfall beruht – auch hier gilt die Höchstgrenze von 108 vom Hundert beim Versorgungsabschlag. Dagegen wird bei Dienstunfähigkeit welche aufgrund eines anerkannten Dienstunfalls eingetreten ist kein Versorgungsabschlag berechnet. In den Ländern gelten mittlerweile zum Teil geringfügig abweichende Regelungen für die Berechnung des Versorgungsabschlags jedoch hat in allen Beamtenversorgungsgesetzen weiterhin ein Ansatz von 03 vom Hundert je Monat des vorzeitigen Ruhestands Bestand. Source: https://www.artikelschreiber.com/.