- Die Wohnung war schon als Eigentumswohnung ausgelegt bevor der aktuelle Mieter sie bezogen hat: Ist das der Fall gilt die reguläre Kündigungsfrist für Mietverträge. - Die Wohnung wurde erst in eine Eigentumswohnung umgewandelt nachdem der aktuelle Mieter eingezogen ist: In diesem Fall müssen Sie sich nach dem Kauf an eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist halten. Um Ihrem Eigenbedarf widersprechen zu können muss der Mieter glaubhaft machen dass ein Auszug ihn besonders hart treffen würde. Source: https://www.artikelschreiber.com/.