So trägt zum Beispiel allein die Gurtpflicht (§ 21a Abs. 1 StVO) erheblich dazu bei die Verkehrssicherheit im Auto oder Lkw zu gewährleisten und schwere Verletzungen bei Zusammenstößen zu vermeiden. Um die Verkehrssicherheit für Kinder die im Auto mitfahren zu verbessern schreibt der Gesetzgeber für sie spezielle Kindersitze (§ 21 Abs. 1a StVO) vor. Zur Straßenbauoptimieren zählen darüber hinaus aber auch die Beseitigung von festen Hindernissen in unmittelbarer Nähe zur Straße sowie die Installation sogenannter passiver Schutzeinrichtungen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.