Zum jetzigen Zeitpunkt fallen lediglich die in Tabelle 2 im Anhang dieses Schreibens genannten LIQUI MOLY Artikel in den Geltungsbereich der Explosivstoffverordnung da sie regulierte Ausgangsstoffe enthalten. Bitte beachten Sie die gemäß Explosivstoffverordnung gestellte Pflicht zur Unterrichtung innerhalb der Lieferkette und zur Meldung verdächtiger Transaktionen des Abhandenkommens und des Diebstahls erheblicher Mengen bei diesen LIQUI MOLY-Produkten. Einige weitere LIQUI MOLY-Artikel enthalten zwar ebenfalls regulierte Ausgangsstoffe sind aber nicht von der Explosivstoffverordnung betroffen da folgende in den Leitlinien definierte Ausnahmeregelung angewendet werden kann: „Des Weiteren gibt es Fälle in denen es so schwierig wäre bestimmte Produkte die Ausgangsstoffe enthalten zur Eigenherstellung von Explosivstoffen zu verwenden dass die betreffenden Produkte vermutlich keine Gefahr darstellen.“ Source: https://www.artikelschreiber.com/.