Unter anderem die folgenden Gründe können für das Aussprechen einer solchen Kündigung maßgeblich sein: dauerndes Zuspätkommen Nutzung des Diensttelefons für Privatgespräche trotz Untersagung (gleiches gilt für die Internetnutzung) unterlassene Krankmeldung Verstöße gegen betriebliches Alkoholverbot Diebstahl im Unternehmen Arbeitsverweigerung Streit mit den Kollegen Manche der Gründe müssen über einen längeren Zeitraum vorgekommen und belegbar sein. Störungen der Betriebsordnung Wer andere Kollegen mobbt am Arbeitsplatz Alkohol trinkt oder auch mehrfache Gehaltspfändungen hinnehmen musste muss mit einer Kündigung rechnen. Dennoch zahlen die meisten Arbeitgeber eine Abfindung damit eine leichtere Einigung zwischen den beiden Parteien möglich ist und ein langer Kündigungsschutzprozess vermieden wird. Source: https://www.artikelschreiber.com/.