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Vergleich mit Glaeubigern (Einmalzahlung)

Der Vergleich mit Gläubigern durch Einmalzahlung kann einen Weg um die Privatinsolvenz zu vermeiden darstellen. Wie ist dies möglich?


Zusammenfassung:    Für die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch eines Vergleichs mit Gläubigern beim Insolvenzgericht einzureichen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Sollte der Vergleich scheitern, kann er Ihnen dies als „geeignete Person“ im Sinne von § 305 Abs. 1 InsO Bescheinigen und für Sie die Privatinsolvenz beantragen. Sind alle Gläubiger zu einem Vergleich zur Schuldbefreiung bereit, z.B. weil wenigstens ein Teilbetrag der Schulden noch von Dritten bezahlt wird, wird die Privatinsolvenz vermieden.


Liebe Leserinnen und Leser, heute möchten wir uns einem Thema widmen, das für viele Menschen ein Tabuthema ist: Insolvenz, Schulden, Vergleich abgelehnt. Es gibt nichts Schlimmeres als sich in einer finanziellen Krise zu befinden und nicht mehr weiterzuwissen. Wenn man dann noch einen Vergleich mit den Gläubigern abschließen möchte und dieser abgelehnt wird, kann das sehr frustrierend sein. Doch was genau bedeutet es eigentlich, wenn die Gegenseite sich nicht an den Vergleich hält? Und welche Nachteile hat ein außergerichtlicher Vergleich? Zunächst einmal sollte man wissen, dass ein außergerichtlicher Vergleich eine Möglichkeit ist, um Schulden zu tilgen. Dabei wird mit den Gläubigern vereinbart, dass eine bestimmte Summe in Form einer einmaligen Zahlung geleistet wird. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Doch was passiert, wenn der Gläubiger den Vergleich ablehnt? Hier ist es wichtig zu wissen, dass der Gläubiger das Recht hat, den Vergleich abzulehnen und auf seinen Forderungen zu bestehen. Das kann verschiedene Gründe haben - beispielsweise weil er der Meinung ist, dass die angebotene Summe zu niedrig ist oder weil er glaubt, dass der Schuldner noch weitere Vermögenswerte hat. Die Konsequenzen können je nach Situation unterschiedlich sein. Falls kein anderer Weg gefunden werden kann, um die Schulden zu begleichen, bleibt oft nur noch die Privatinsolvenz übrig. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Zwangsvollstreckung. Doch auch ein außergerichtlicher Vergleich hat Nachteile. Zum einen muss man bedenken, dass man meist nur eine einmalige Zahlung leisten kann. Das bedeutet, dass man danach wieder mit den gleichen finanziellen Problemen zu kämpfen hat wie zuvor. Zum anderen ist es wichtig zu beachten, dass ein vergleichsweise niedriger Betrag zwar auf den ersten Blick verlockend erscheinen mag - doch langfristig kann das dazu führen, dass die Schulden weiter anwachsen und man sich immer tiefer in die Krise stürzt. Die Frage, ob man einen gerichtlichen Vergleich annehmen sollte oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu gibt es keine pauschale Antwort - es kommt immer auf die individuelle Situation an. Falls Sie sich für einen außergerichtlichen Vergleich entscheiden möchten und noch nach einem Musterbrief suchen, um eine einmalige Zahlung anzubieten, finden Sie im Internet zahlreiche Vorlagen. Doch Vorsicht: Auch hier gilt es darauf zu achten, dass der Gläubiger dem Angebot zustimmt. Abschließend möchten wir betonen: Eine Insolvenz oder Schuldenkrise ist kein Grund zur Scham. Es gibt zahlreiche Wege aus der Krise - sei es durch einen außergerichtlichen Vergleich oder andere Maßnahmen. Wichtig ist vor allem eins: Sich professionelle Hilfe zu suchen und nicht alleine dazustehen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel einige Informationen zum Thema Insolvenz, Schulden und Vergleich liefern konnten. Bis zum nächsten Mal! Ihr Team von XYZ


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Der Vergleich mit Gläubigern durch Einmalzahlung kann einen Weg um die Privatinsolvenz zu vermeiden darstellen. Wie ist dies möglich?
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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was passiert wenn ein Vergleich abgelehnt wird? - Vergleich ablehnen Diesen Vergleich abzulehnen bedeutet dann, dass im weiteren Verlauf ein richterliches Urteil gefällt wird. Wenn Sie also keinen Vergleich wünschen, müssen Sie sich auch nicht darauf einlassen. Bei einem Vergleichsvorschlag können Sie also mitteilen, dass Sie damit nicht einverstanden sind.

  • Was passiert wenn ein außergerichtlicher Vergleich nicht eingehalten wird? - Wenn nun der Gegner den außergerichtlichen Vergleich nicht erfüllt, besteht der Nachteil, dass nicht mehr die gesamte ursprüngliche Forderung eingeklagt werden kann. Wenn keine anderen Bedingungen dabei vereinbart wurden, kann nur mehr der Betrag eingeklagt werden, der im außergerichtlichen Vergleich vereinbart wurde.

  • Was ist besser Insolvenz oder Vergleich? - Generelle Antwort: Die Vergleichsquote muss den Gläubiger finanziell besser stellen, als er in einem Insolvenz-verfahren gestellt wäre. Je höher das Angebot, desto schneller ist eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Faustregel: 30 % des geschuldeten Betrages führen in aller Regel zum Erfolg.

  • Was bedeutet es wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird? - Nach § 26 Abs. 1 InsO muss das Insolvenzgericht den Eröffnungsantrag mangels Masse abweisen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die für die Durchführung des Verfahrens entstehenden Kosten zu decken.


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