Dringende betriebliche Gründe liegen beispielsweise dann vor wenn Ihr Mitarbeiter seinen Urlaub im Dezember nicht mehr nehmen kann weil zwei Kollegen ausgefallen sind oder weil er bei der Inventur unentbehrlich ist. Ein Mitarbeiter der erst in der zweiten Jahreshälfte ins Unternehmen eingetreten ist darf die Urlaubsübertragung auch ohne besonderen Grund verlangen. Allerdings dürfen Sie mit Ihren Mitarbeitern jederzeit eine Übertragung über den 31. März hinaus vereinbaren. Source: https://www.artikelschreiber.com/.