Da bei fristlosen Kündigungen häufig ein Interesse daran besteht das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich zu beenden kann es passieren dass Gekündigte ihren Urlaubsanspruch nicht mehr vollständig wahrnehmen können. Wie viele verbleibende Urlaubstage betroffenen Angestellten zustehen hängt grundsätzlich davon ab zu welchem Zeitpunkt gekündigt wurde (in der ersten oder zweiten Jahreshälfte) und ob der Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“-Klausel aufweist. Kündigen Arbeitnehmer:innen während der ersten Jahreshälfte berechnen sich die verbleibenden Urlaubstage wie folgt: Pro vollem Monat im Beschäftigungsverhältnis steht dem/der Angestellten ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Source: https://www.artikelschreiber.com/.