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Urlaubsanspruch bei Kuendigung richtig berechnen


Kündigung


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Zusammenfassung:    Da bei fristlosen Kündigungen häufig ein Interesse daran besteht, das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich zu beenden, kann es passieren, dass Gekündigte ihren Urlaubsanspruch nicht mehr vollständig wahrnehmen können. Wie viele verbleibende Urlaubstage betroffenen Angestellten zustehen, hängt grundsätzlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt gekündigt wurde (in der ersten oder zweiten Jahreshälfte) und ob der Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“-Klausel aufweist. Kündigen Arbeitnehmer:innen während der ersten Jahreshälfte, berechnen sich die verbleibenden Urlaubstage wie folgt: Pro vollem Monat im Beschäftigungsverhältnis steht dem/der Angestellten ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.


Urlaubsanspruch bei Kündigung richtig berechnen



Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Eine der häufigsten Fragen, die sich Arbeitnehmer stellen, betrifft ihren Urlaubsanspruch. Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn man gekündigt wird? Wie berechnet man den Resturlaub korrekt? In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen auf den Grund und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihren Urlaubsanspruch bei einer Kündigung richtig berechnen können.

Warum ist der Urlaubsanspruch wichtig?



Der Urlaubsanspruch ist ein zentrales Element des Arbeitsverhältnisses. Er sorgt dafür, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Dies entspricht vier Wochen bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer Kündigung stellt sich die Frage, was mit dem nicht genommenen Urlaub passiert.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?



Wenn Sie kündigen oder gekündigt werden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Ihren Resturlaub. Dieser Anspruch bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

1.

Berechnung des Resturlaubs

: Der Resturlaub wird in der Regel anteilig berechnet. Das bedeutet, dass Sie für jeden Monat, den Sie im Unternehmen beschäftigt waren, einen Teil Ihres Jahresurlaubs erwerben. Bei einer Kündigung zum Beispiel nach sechs Monaten haben Sie Anspruch auf die Hälfte Ihres Jahresurlaubs.

2.

Urlaubsabgeltung

: Wenn es nicht möglich ist, den Resturlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Dies bedeutet, dass Ihnen der finanzielle Wert Ihrer nicht genommenen Urlaubstage ausgezahlt wird.

3.

Fristen beachten

: Es ist wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Urlaub in der Regel verfällt, wenn er nicht innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Kalenderjahres genommen wird. Das heißt, wenn Sie also im Jahr 2023 kündigen und noch Urlaub aus dem Jahr 2022 haben, müssen Sie diesen bis zum 31. März 2024 nehmen oder verlieren ihn.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Kündigung?



Um Ihren Urlaubsanspruch bei Kündigung korrekt zu berechnen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

1.

Jahresurlaub ermitteln

: Ermitteln Sie zunächst Ihren jährlichen Urlaubsanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies in der Regel 24 Tage.

2.

Monate im Unternehmen zählen

: Zählen Sie die Monate, die Sie im laufenden Jahr im Unternehmen tätig waren. Wenn Sie beispielsweise im Januar angefangen haben und im Juni kündigen, wären das fünf Monate.

3.

Urlaubstage anteilig berechnen

: Teilen Sie Ihren Jahresurlaub durch 12 und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der Monate, die Sie gearbeitet haben. Beispiel: 24 Tage / 12 Monate = 2 Tage pro Monat; 2 Tage x 5 Monate = 10 Tage Resturlaub.

4.

Urlaubsabgeltung

: Falls Sie den Resturlaub nicht nehmen können, berechnen Sie die Urlaubsabgeltung. Diese erfolgt in der Regel auf Basis Ihres Gehalts und der Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage.

Beispiel zur Veranschaulichung



Nehmen wir an, Sie haben einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen und kündigen nach sechs Monaten. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf:

- Jahresurlaub: 24 Tage
- Monate gearbeitet: 6
- Berechnung: (24 Tage / 12 Monate) x 6 Monate = 12 Tage

Wenn Sie also nach sechs Monaten kündigen und noch keinen Urlaub genommen haben, steht Ihnen ein Resturlaub von 12 Tagen zu.

Rechtliche Grundlagen und Statistiken



Laut einer Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem Jahr 2022 gaben rund 30% der Befragten an, dass sie ihren Urlaub aufgrund von Arbeitsbelastung oder fehlender Vertretung nicht nehmen konnten. Dies verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Regelung bezüglich des Urlaubsanspruchs bei Kündigung.

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Arbeitnehmer auch bei einer Kündigung ihren Urlaubsanspruch geltend machen können (z.B. Urteil vom 19.03.2019 – Az.: 9 AZR 315/17). Es ist daher ratsam, sich über seine Rechte im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Fazit



Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung kann kompliziert erscheinen, ist jedoch entscheidend für Ihre finanzielle Absicherung und Ihr Wohlbefinden nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Achten Sie darauf, Ihre Ansprüche genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig geltend zu machen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem spezifischen Fall haben oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an Ihre Gewerkschaft zu wenden. Ihr Recht auf Erholung ist wichtig – lassen Sie es sich nicht nehmen!

In Köln und Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Anwaltskanzleien, die Ihnen bei Fragen rund um das Thema Kündigung und Urlaubsansprüche zur Seite stehen können. Nutzen Sie diese Ressourcen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben!


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