Dazu muss das Formblatt nach Anlage 14 zur Bundeswahlordnung ( BWO ) verwendet werden das bei der jeweiligen Kreiswahlleitung kostenlos erhältlich ist. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden andernfalls sind die Unterschriften ungültig. Mindestanzahl der gültigen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für Landeslisten bei der Bundestagswahl 2025 Land Anzahl Baden-Württemberg 2.000 Bayern 2.000 Berlin 2.000 Brandenburg 2.000 Bremen 460 Hamburg 1.299 Hessen 2.000 Mecklenburg-Vorpommern 1.315 Niedersachsen 2.000 Nordrhein-Westfalen 2.000 Rheinland-Pfalz 2.000 Saarland 756 Sachsen 2.000 Sachsen-Anhalt 1.790 Schleswig-Holstein 2.000 Thüringen 1.708 Dazu muss das Formblatt nach Anlage 21 zur BWO verwendet werden das kostenlos bei der Landeswahlleitung erhältlich ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.