Auf Flatrate-Partys bei denen Jugendliche bis zum Umfallen trinken sind nun einmal nicht nur Studenten sondern auch Auszubildende und junge Facharbeiter betont Andreas Oehme Geschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT). Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin die nach ein paar Gläsern Bier und Schnaps vom Stuhl aufstehen will stürzt und sich verletzt hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung erklärt WHKT-Geschäftsführer Oehme. Er sollte dann auf jeden Fall Zeugen haben den Vorfall schriftlich dokumentieren (Ort Datum und Uhrzeit) und darauf achten dass er seine Fürsorgepflicht nicht verletzt hat. Source: https://www.artikelschreiber.com/.