Diese Einstufung lohnt sich finanziell allerdings nur wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel Lohn erhalten. Stattdessen fallen für Selbstständige andere Steuern an: Für Gewerbetreibende kommt die Gewerbesteuer hinzu die anhand des jährlichen Umsatzes berechnet wird. Die Einkommensteuererklärung die am Jahresende fällig wird trennt diese Einkunftsarten sodass eine gemeinsame Steuererklärung in der Regel kein Problem darstellt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.