Ein durch hohe Werbungskosten entstandener steuerlicher Verlust aus Vermietung und Verpachtung kann dann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Wann die Aufwendungen entstanden sind oder wann Sie die Rechnung erhalten haben spielt dagegen in der Regel keine Rolle. Wenn Sie dies tun wird das Finanzamt die Kosten vorerst anerkennen aber den Steuerbescheid nur vorläufig erstellen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.