Hier „bedeutet“ das Wort „grundsätzlich“ dass es einzelne Ausnahmen gibt die überwiegend aus dem Beamtenrecht kommen wo es nämlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestattet ist zum Beispiel Umzugsbeihilfen oder Geburtsbeihilfen in Geld an die Mitarbeiter (Beamte) zu zahlen. Hierauf werden wir in einem gesonderten Beitrag zu den Betriebsveranstaltungen eingehen.3)In der Höhe begrenzt oder mit einem Nutzen für den Betrieb verknüpft gibt es verschiedene andere steuerfreie Leistungen die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lassen kann. Zudem geben wir zu bedenken dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.