Dieser überlässt Einzelpersonen die jeweiligen Kleingärten mittels Unterpachtverträgen zur kleingärtnerischen Nutzung auf unbestimmte Zeit. Informationen über alle Kleingartenanlagen bekommen Sie beim Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs Die Stadt Wien hat keinen Einfluss auf die Vergabe von Kleingärten. Verwaltung Das Referat Kleingartenangelegenheiten ( MA 69) administriert unter anderem alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Generalpachtverträgen und Einzelpachtverträgen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.