Das Sozialamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Sozialamt in Ulm gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.