Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX Der Sozial- und Entwicklungsbericht nach SGB IX gilt für alle Leistungen der Sozialen Teilhabe für das Wohnen und in Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Die Leistungserbringer berichten anhand des Sozial- und Entwicklungsberichtes nach SGB IX über die Entwicklung des Unterstützungsbedarfes und ihre Leistungserbringung. Wichtige Hinweise und Erläuterungen finden Sie im Downloadfenster. Source: https://www.artikelschreiber.com/.