Bitte informieren Sie die für Internationale Studiengebühren zuständige Ansprechperson wenn Sie einen Antrag für das Praxis- oder Urlaubssemester beim Studierendensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen. Befreit von der Studiengebührenpflicht sind Internationale Studierende die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-Württemberg kommen Erasmus- Studierende Internationale Studierende einer Partnerhochschule die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden während eines Urlaubssemesters sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde während eines praktischen Studiensemesters als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen die in dem Anhörungsbogen aufgeführt werden senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel Pass Passersatz amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu. Source: https://www.artikelschreiber.com/.