Direkt nach Klageerhebung sollte ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden damit das Kind vorläufig einen Platz auf der Wunschschule erhält. Haben sich die Eltern also im Vorfeld gründlich informiert und schließlich die Traumschule gefunden ist es umso enttäuschender wenn die Anmeldung des Kindes an dieser Schule abgelehnt wird. Weiterhin sollte der Widerspruch fundiert begründet werden indem auf die Punkte eingegangen wird die die Schule in der Ablehnungsentscheidung als unsachlich abgetan oder schlichtweg übergangen hat. Source: https://www.artikelschreiber.com/.