Man selbst kann natürlich auch die gegnerische Versicherung zur Verantwortung ziehen allerdings muss diese „nur“ 60 Prozent vom eigenen Schaden begleichen. Diese kommt auch dann häufig zum Einsatz wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann und die Versicherungen untereinander einen Vergleich anstreben. Lassen auch Gutachten keine eindeutige Schuld feststellen dann kommt es im Regelfall zu einem Vergleich zwischen den Versicherungen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.