Foto: Stadt Krefeld Presse und Kommunikation L. Strücken Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (Schf HwG) dient der Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib Leben und Gesundheit. Für die hoheitlichen Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ( z.B. Erlass des Feuerstättenbescheides) fallen weiterhin Gebühren an diese richten sich nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Aufgaben sind u.a. die Durchsetzung des Zutritts für den beauftragten (und zugelassenen) Schornsteinfegerbetrieb die Ersatzvornahme notwendiger Schornsteinfegerarbeiten die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren Beitreibung rückständiger Bezirksschornsteinfeger-Gebühren sowie die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Source: https://www.artikelschreiber.com/.