Geregelt sind die Fristen u.a. in der DIN 58953-8 Sterilisation - Sterilgutversorgung - Teil 8: Logistik von sterilen Medizinprodukten“ auf die auch von Fachgesellschaften verwiesen wird. Hiernach ergeben sich folgende maximale Lagerungsfristen: einfaches Sterilbarrieresystem (Einzelverpackung) ungeschützt: 48 Stunden einfaches Sterilbarrieresystem (Einzelverpackung) – geschützt: 6 Monate Verpackungssystem (Doppelverpackung) – 5 Jahre Geschützt heißt in diesem Zusammenhang entweder in einem geschlossenen Schrank geschützt vor Licht Staub und Feuchtigkeit und mit gleichbleibenden Umgebungsbedingungen oder in einem Regal in einem mechanisch belüfteten Reinraum der Klasse II nach DIN 1946-4. Für eine bis zu fünfjährige Lagerung muss in jedem Fall ein Verpackungssystem vorliegen d.h. entweder eine Einzelverpackung im Schutzcontainer (einzeln keine Sammellagerung) oder eine doppelte Papier-Folien-Verpackung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.