Ungünstiger Weise sind dies jedoch gerade die Zeiten zu denen die meisten Menschen ungern durch laute Geräusche aus der Nachbarwohnung gestört werden möchten. Ohne dieses Wissen empfiehlt es sich jedoch sich an die gesetzlich geregelten Ruhezeiten zu halten. Zu diesen Zeiten darf staubgesaugt werden Grundsätzlich sollten sonntags an Feiertagen sowie zu den gesetzlichen Ruhezeiten alle Tätigkeiten vermieden beziehungsweise unterlassen werden die über Zimmerlautstärke hinausgehen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.