Es muss dabei absehbar sein dass die Hilfe nur für maximal 6 Monate nötig ist z.B. als finanzielle Überbrückung bis zur ersten Gehaltszahlung. Erschleichung Zu Unrecht gewährte Sozialhilfe z.B. durch bewusst falsche und / oder unvollständige Angaben wie dem Verschweigen von Einkommen oder verspäteter Mitteilung von Änderungen in den Familien- Einkommens- oder Vermögensverhältnissen muss zurückgezahlt werden. Anlaufstellen und weitere Informationsquellen Genaue Auskünfte zur Höhe etwaiger Forderungen und entsprechender Freibeträge bei Nachlässen erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.