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Resturlaub: Wann verfallen die Ansprueche?

Welche Ausnahmen gibt es beim Resturlaub? Können Sie nicht genommene Urlaubstage ins nächste Jahr übertragen oder auszahlen lassen?


Zusammenfassung:    In Personio können Mitarbeiter:innen ihren Resturlaub mit wenigen Klicks beantragen und HR weiß immer, wer wie viele Resttage übrig hat. In diesem Fall verfällt Resturlaub erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres. Das kommt jedoch selten vor, denn in der Regel müssen sie erst ihre Überstunden und Resturlaub abbauen, bevor sie in Kurzarbeit gehen können.


Resturlaub: Wann verfallen die Ansprüche? Resturlaub ist etwas, auf das sich die meisten Arbeitnehmer das ganze Jahr über freuen. Es ist eine wohlverdiente Pause vom Alltagsstress, eine Chance, die Batterien wieder aufzuladen und neue Energie zu tanken. Aber was passiert, wenn am Ende des Jahres noch Resturlaub übrig ist? Verfällt er einfach oder kann er ins nächste Jahr mitgenommen werden? Früher war es oft so, dass nicht genommener Resturlaub am Ende des Jahres verfiel. Das führte zu einer regelrechten Hektik in den letzten Wochen des Jahres, wenn Arbeitnehmer versuchten, ihren Resturlaub noch schnell zu nehmen, bevor er verfällt. Glücklicherweise gibt es seit einiger Zeit ein neues Gesetz, das diese Regelung geändert hat. Das neue Gesetz besagt, dass nicht genommener Resturlaub nicht mehr automatisch verfällt. Stattdessen haben Arbeitnehmer das Recht, ihren Resturlaub ins nächste Jahr mitzunehmen. Das bedeutet, dass man nicht mehr in Panik geraten muss, wenn am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig sind. Man kann sie einfach ins nächste Jahr übertragen und sie zu einem späteren Zeitpunkt genießen. Diese Regelung gilt jedoch nicht unbegrenzt. Laut Bundesurlaubsgesetz müssen Arbeitnehmer ihren Resturlaub bis zum 31. März des folgenden Jahres nehmen. Wenn der Resturlaub bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen wurde, verfällt er doch noch. Es ist also wichtig, den Resturlaub im Blick zu behalten und ihn rechtzeitig zu planen. Es gibt auch Ausnahmen von dieser Regelung. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage war, seinen Resturlaub zu nehmen. In diesem Fall verfällt der Resturlaub nicht und kann auch über den 31. März hinaus ins nächste Jahr mitgenommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, um ihre Krankheit zu beweisen. Das neue Gesetz hat also für eine entspanntere Urlaubsplanung gesorgt. Arbeitnehmer können nun ihren Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen und ihn zu einem späteren Zeitpunkt genießen. Es gibt keinen Grund mehr zur Eile am Ende des Jahres, da der Resturlaub nicht mehr automatisch verfällt. Man kann ihn sorgfältig planen und sich auf eine erholsame Auszeit freuen. Wenn du mehr über Resturlaub und andere interessante Themen lesen möchtest, besuche unsere Webseite auf [Artikelschreiber.com]. Dort findest du eine Vielzahl von informativen Artikeln zu verschiedenen Themen. Viel Spaß beim Lesen! [Quelle: Unaique.net]


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Welche Ausnahmen gibt es beim Resturlaub? Können Sie nicht genommene Urlaubstage ins nächste Jahr übertragen oder auszahlen lassen?
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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Kann der Resturlaub über den 31.3 hinaus übertragen werden? - Eine Übertragung des Resturlaubs über diesen Tag hinaus ist daher nicht möglich – es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich im gegenseitigen Einverständnis darauf, dass der Resturlaub auch im gesamten Kalenderjahr genommen werden kann.

  • Wann verfällt Resturlaub aus dem Vorjahr? - Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt ansonsten grundsätzlich: Wenn der Urlaub bis zum Jahresende oder - bei möglicher Übertragung - bis zum 31.3. des Folgejahres nicht genommen wird, verfällt er ersatzlos.

  • Bis wann darf ich meinen Resturlaub nehmen? - Danach ist nunmehr gefestigte Rechtsprechung, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs verfällt. Für Fälle der Scheinselbstständigkeit eines Arbeitnehmenden gilt nach Auffassung des EuGH diese Grenze von 15 Monaten nicht.

  • Wann verfällt der Resturlaub nicht? - Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist unter anderem geregelt, dass Erholungsurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss und eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nur aus dringenden Gründen statthaft ist.


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