Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können haben Sie die Möglichkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch zu nehmen. Mit Erreichen der Regelaltersgrenzen können Sie Ihre Rentenansprüche ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt je Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 03 Prozent (bzw. 36 Prozent je Jahr) und wirkt sich auch nach Ihrem Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe aus. Source: https://www.artikelschreiber.com/.