Mir ist wichtig dass es sich bei Reklamationen um berechtigte Anliegen handelt und dass es nicht darum geht zu Ende der Garantie- oder Gewährleistungszeit für abgetragene Sachen das Geld wieder zu bekommen und Dinge für lau genutzt zu haben. Du tust also gut daran Belege nicht nur für Reklamationsfälle aufzubewahren sondern auch als Nachweise für Missgeschicke oder die Hausratversicherung wenn die Bude abfackelt oder Starkregen Deinen Kellerschrank unter Wasser setzt. Nach zwölf Monaten bis zum Ende der zwei Jahre liegt die Beweislast anders herum: Der Käufer muss dann dem Händler gegenüber nachweisen dass er den Mangel nicht verursacht hat durch falsche Verwendung oder normalen Verschleiß. Source: https://www.artikelschreiber.com/.