Sollte dies nicht der Fall sein hat der Käufer das Recht Mängel geltend zu machen und entsprechende Ansprüche zu stellen. Sie stellt ein Versprechen dar dass das Produkt für einen bestimmten Zeitraum fehlerfrei funktioniert unabhängig davon ob ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag oder später auftrat. Während die Gewährleistung also eine Pflicht des Verkäufers ist stellt die Garantie eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers oder Händlers dar. Source: https://www.artikelschreiber.com/.