Er muss in schriftlicher Form und in einer festgelegten Frist eingereicht werden: Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Schreibens - keinen Tag länger. Lehnt die Krankenkasse die Behandlung mit der Begründung ab dass ambulante Krankenbehandlungen am Wohnort (Krankengymnastik Physio- Psychotherapie) durchgeführt werden könnten sollten Sie eine weitere ärztliche Stellungnahme einholen. Diese ist sinnvoll wenn aus medizinischer Sicht Eilbedürftigkeit für den Antritt der Reha-Maßnahme besteht weil andernfalls weitere Gesundheitsschäden eintreten würden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.