Trägt der Patient allein das Risiko bei Mängeln wenn die Praxis nicht mehr existiert? fragte die Volksstimme bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt an. In einem solchen Fall sollte sich der Patient an seine Krankenkasse wenden die dann bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Antrag auf Gewährleistung einreicht. Diesen Weg will der Leser aus dem Harz nun gehen damit er endlich zu dem von ihm schon einmal bezahlten Zahnersatz kommt den er künftig dann aber auch ohne Beschwerden nutzen kann. Source: https://www.artikelschreiber.com/.