Änderungen des Rechnungsbetrages Gelegentlich kann es dazu kommen dass der Leistungsempfänger nicht den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag zahlt beispielsweise weil er Leistungen reklamiert oder der Leistungsbereitsteller ihm Rabatte gewährt. Wurde der falsch ausgewiesene Rechnungsbetrag jedoch bereits verbucht und kann demzufolge nicht rückgängig gemacht werden so muss die Rechnung storniert und neu ausgestellt werden. Ganz einfach haben es selbstständige Unternehmer wenn die Umsätze aus einem freien Beruf erwirtschaftet werden und sie ihren Gewinn durch eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln dürfen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.