Lesen Sie auch Während das Überholen von Radfahrern früher nur mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand vorgeschrieben war hat sich die StVO (Straßenverkehrsordnung) seit April 2020 nun auf eine konkrete Zahl festgelegt. 150 Meter Seitenabstand müssen jetzt innerorts beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden (das gilt übrigens auch bei einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern Roller oder Mofas). Im Rahmen des Berliner Projektes Radmesser (Kapitel 6/Folie 7) gaben von 5000 befragten Radfahrern 90 Prozent an dass die größte Angst im Straßenverkehr das zu enge Überholen von Autos ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.