In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Situationen in denen man als Versicherter Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat. Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe gilt nicht nur für Schwangere sondern auch für Personen die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind. In der Regel wird hierfür eine ärztliche Bescheinigung benötigt aus der hervorgeht dass die betroffene Person den Haushalt aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr selbst führen kann oder aber ein Pflegegrad. Source: https://www.artikelschreiber.com/.