Anders als in der Hoheitsverwaltung werden keine Leistungsbescheide erlassen Leistungen werden vielmehr mittels eines zivilrechtlichen Vertrages vergeben. Nur wenn der Behörde der Vollzug in einer allein dem Staat zustehenden hoheitlichen Handlungsform (Verordnung Bescheid Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) aufgetragen ist handelt es sich um Hoheitsverwaltung die Verwaltungsbehörde übt insoweit “imperium” aus andernfalls liegt Privatwirtschaftsverwaltung vor. Auch Bau- und Erhaltung von Straßen Eisenbahnen etc werden zweckmäßiger Weise in den Formen der Privatwirtschaftsverwaltung geführt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.