Die private Pflege als Minijob Wenn diese vier Bedingungen zutreffen ist die private Pflegetätigkeit nicht nur erwerbsmäßig und meldepflichtig sondern gilt zudem als Minijob: - die Entschädigung ist höher als das Pflegegeld - der Verdienst liegt nicht über 556 Euro oder es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung - das Motiv der Pflege ist der Gelderwerb - die Pflegeperson ist nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden und lebt auch nicht im selben Haushalt Bei einem Verdienst bis zur Minijobgrenze beziehungsweise einer kurzfristigen Beschäftigung ist die Minijob-Zentrale die zuständige Einzugsstelle. Diese drei Bedingungen gelten zusätzlich: - Die Pflegeperson kümmert sich um einen oder mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in ihrer häuslicher Umgebung. Damit die Unfallversicherung greift muss die private Pflege diese beiden Voraussetzungen erfüllen: - Die Pflegeperson betreut einen oder mehrere Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in ihrer häuslicher Umgebung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.