B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- /Hauptschlüssel für einezentrale Schließanlage)- Türschlüsseln die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes – gemäß A1-6.2 – zur Verfügung gestelltwurden- Türschlüsseln die dem Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn überlassen wurdendie sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versichertenbefunden haben. B. wegen Einbruchs)- bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechselung dahrlässigkeit xer im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden). Die Leistungspflichterstreckt sich auch nicht auf den Miteigentumsanteil andem gemeinschaftlichen Eigentum - der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden WohnungenRäumen oder Garagen deren Betreuung (z. B.Verwaltung Bewachung Objektschutz) Aufgabe dergewerblichen betrieblichen oder beruflichen Tätigkeitdes Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war- der Verlust von Schlüsseln die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.A1-6.18.4 Die Höchstentschädigung ist auf 50.000– € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.