Für die rund 90% aller Planungsverträge die an das Abrechnungssystem der HOAI anknüpfen lautet aber die grundsätzliche Aussage: Abgerechnet wird nach den Kosten der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 spätere Kostenentwicklungen bei unveränderten Projektzielen ändern am Honorar nichts. Wenn z.B. vereinbart ist dass nach Kostenanschlag oder nach Kostenfeststellung abzurechnen ist dann wirken sich die derzeitigen erheblichen Preissteigerungen natürlich aus. In diesen Fällen liegt der Grund für die Honoraränderung aber im Kern darin dass der AG die Projektziele ändert die Baukostenentwicklung ist dafür nur der Hintergrund. Source: https://www.artikelschreiber.com/.